1871–1896
Mandenga Diek wurde am 15.September 1871 in Belltown, Kamerun, geboren. 1891 reiste zusammen mit Rudolph Duala Manga Bell nach Hamburg. Diek erhielt 1896 als erster afrikanischer Einwanderer die deutsche Staatsbürgerschaft – ein bemerkenswerter Erfolg angesichts der kolonialen und rassistischen Ausschlussmechanismen des Deutschen Kaiserreichs.
1894–1914
Nach einem abgebrochenen Medizinstudium orientierte Diek sich neu und beendete eine Schuhmacherlehre in Hamburg. Er verweigerte die rassistische Aufforderung im Schaufenster seine Arbeit zu verrichten und macht sich als Großhandelsvertreter selbstständig. Anschließend erfolgte sein Umzug nach Danzig, wo er trotz strukturellem Rassismus eine erfolgreiche Karriere im Handel aufbaute.
1919–1932
Dort heiratete Mandenga Diek 1919 Emilie Wiedelinski. Die Geburt der Töchter Erika (*1916) und Dorothea (*1920) erfolgte kurze Zeit später. Aufgrund der politischen Situation um 1918 wurde Diek Mitgründer des Afrikanischen Hilfsvereins zur Vernetzung und rechtlichen Beratung Schwarzer Menschen im Deutschen Reich. Er beteiligte sich an der von Martin Dibobe initiierten Petition zur Verbesserung der Rechte Schwarzer Menschen im Deutschen Reich. Auch Erika Dieks späterer Ehemann, Ludwig M’bebe Mpessa (auch bekannt als Louis Brody), positionierte sich öffentlich in den Medien gegen rassistische Hetze.
1932–1943
Mit zunehmender nationalsozialistischer Ausgrenzung erlebte Mandenga Diek als Geschäftsmann
rassistisch motivierte Boykotte, die ihn letztendlich um die wirtschaftliche Selbstbestimmung
brachten. Seine Töchter erlebten ebenfalls massive gesellschaftliche Diskriminierung und wurden aus
Vereinen ausgeschlossen und mussten sogar die weiterführende Schule verlassen. Trotz rassistischer
Ausgrenzung im Schulwesen gelang Dorothea der Wechsel auf die Mittelschule, die sie 1936 erfolgreich
abschloss, danach jedoch keine Anstellung fand. In Folge der 1935 eingeführten Nürnberger Gesetze
wurde der gesamten Familie Diek die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen.
Erika Diek
heiratete 1938 Ludwig M’bebe Mpessa, verließ Danzig und zog nach Berlin. Daraufhin wurde ein Jahr
später ihre gemeinsame Tochter Beryl geboren. Auch in Berlin konnte die Familie sich der permanenten
rassistischen Gewalt und kolonialen Stereotypisierung im Arbeitsumfeld Brodys nicht
entziehen.
Um der nationalsozialistischen Verfolgung zu entkommen, plante Mandenga Diek 1943
die Rückkehr nach Kamerun. Zur Genehmigung der Reise war ein Termin auf dem Reichskolonialamt
notwendig, wo man ihm mitteilte, dass die Ausreisegenehmigung an propagandistische und
kolonialrevisionistische Fürsprache für das damalige Regime geknüpft sei. Mandenga Diek lehnte diese
Art der Kontrolle und Instrumentalisierung entschieden ab und erlitt aufgrund der massiven
emotionalen Belastung durch das Gespräch direkt im Anschluss auf offener Straßen einen Schlaganfall
und verstarb kurz darauf.
1944–1945
Dorothea lebte weiterhin mit ihrer Mutter Emilie in Danzig. Im Jahr 1944 wurde sie zur Arbeit in einer Danziger Werft gezwungen. Während eines Luftangriffs gelang ihr die Flucht, jedoch erlitt sie durch die Zwangsarbeit starke gesundheitliche Schäden, von denen sie sich zeitlebens nicht erholte. Kurz darauf verließen Mutter und Tochter die Stadt und flohen vor dem Hintergrund der örtlichen nationalsozialistischen Verfolgung nach Bromberg (heutiges Polen: Bydgoszcz). Im Januar 1945 erlebten sie die Befreiung der Stadt Bromberg durch sowjetische Truppen, doch rassistische Strukturen bestanden fort.
1945 - 1967
Emilie und Dorothea gründeten die Tanz- und Musikgruppe als Form der Selbstermächtigung. Sie traten
nach 1945 mit der Gruppe in Berlin auf. Dort lernte Dorothea ihren Ehemann Herbert Reiprich kennen.
1948, ein Jahr nach der Hochzeit, kam ihre Tochter Marion zur Welt.
Der behördliche Unwille
zur Aufarbeitung des NS-Unrechts zeigte sich in der verzögerten Rückgabe der deutschen
Staatsbürgerschaft für Erika, Dorothea und Emilie. Nach über zehnjähriger Auseinandersetzung mit dem
Entschädigungsamt erhielten sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft zurück. Eine Entschädigung für die
gesundheitlichen Folgen der Zwangsarbeit hat Dorothea nie erhalten. Emilie blieb bis zu ihrem Tod
1958 staatenlos. Aufgrund der verzögerten behördlichen Bearbeitung des Antrags erhielt sie erst
posthum die deutsche Staatsbürgerschaft zurück.
Bildnachweise
- Quelle 1
- Quelle 2